4. Am 26. November 2020 beschloss der Kirchenrat der Römisch-Katholi- schen Landeskirche des Kantons Aargau als Aufsichtsorgan über die Rö- misch-Katholischen Kirchgemeinden, das Arbeitsverhältnis zwischen der Kirchgemeinde B.-C. und A. anstelle der diesbezüglich untätigen Kirchgemeinde durch aufsichtsrechtliches Eingreifen per 28. Februar 2021 aufzulösen und A. ab 1. Januar 2021 freizustellen.