2. Mit Schreiben vom 22. Juli 2020 kündigte die Römisch-Katholische Kirchgemeinde D. das Anstellungsverhältnis mit A. per 31. Oktober 2020. 3. Mit Dekret vom 26. Oktober 2020 erklärte der Bischof von Basel die per 1. August 2017 an A. erteilte missio canonica als mitarbeitender Priester mit Pfarrverantwortung für die Pfarreien G. D. sowie E. und F. C. mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 für nicht mehr gültig. Sie wurde durch eine missio canonica als Kaplan derselben Pfarreien ersetzt, die ihrerseits per 31. Dezember 2020 auslief.