1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau vom 28. September 2021 aufzuheben und das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau sei anzuweisen, die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin zu verlängern. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz. Prozessualer Antrag Die Akten der Vorinstanz seien von Amtes wegen beizuziehen Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.