Am 7. Januar 2021 teilte der Ehemann dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit, dass sich das Ehepaar am 31. Dezember 2020 getrennt habe und die Beschwerdeführerin aus der ehelichen Wohnung ausgezogen sei. Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, dass er beabsichtige, sich von der Beschwerdeführerin scheiden zu lassen (MIact. 56 f.). In der Folge meldeten auch die zuständigen Einwohnerdienste der Gemeinde X. dem MIKA die freiwillige Trennung der Eheleute und den Wegzug der Beschwerdeführerin per 31. Dezember 2020 nach Y. (MIact. 63 f.).