Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 26. Januar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Beschwerdeführerin reiste am 1. Juli 2020 zwecks Vorbereitung der Eheschliessung in die Schweiz ein, heiratete am 14. August 2020 einen Schweizer und erhielt am 25. August 2020 im Rahmen des Familiennachzugs eine bis am 31. August 2021 gültige Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 43, 48, 55).