vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_262/2019, 6B_263/2019 vom 1. April 2019, Erw. 4). In diesem Zusammenhang muss sich der Beschwerdeführer entgegenhalten lassen, dass er für eine Busse von lediglich Fr. 80.00 bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag zunächst ein Einsprache- und anschliessend ein Berufungsverfahren anstrengte, welche mit erheblichen Aufwendungen verbunden waren.