Entscheid der Gerichte Kanton Aargau, Generalsekretariat, vom 14. Januar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Im Verfahren SST.2021.89 verurteilte das Obergericht, 2. Kammer des Strafgerichts, A. wegen Verstosses gegen das Zoll- und Alkoholgesetz (Einfuhr von 5,6 l Whisky ohne Anmeldung und Verzollung). Für das obergerichtliche Berufungsverfahren wurden ihm Kosten von Fr. 1'566.00 und für das vorangegangene bezirksgerichtliche Einspracheverfahren solche von Fr. 1'100.00 auferlegt (Urteil vom 19. August 2021). Die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 2'666.00 sind offen.