3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. D. 1. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. Februar 2022 (Postaufgabe 21. Februar 2022) stellte die Steuerpflichtige folgende Anträge: 1. Aufhebung Einspracheentscheid vom 20. Januar 2022 betreffend Veranlagung 2020 inklusive Regress der Kosten. 2. Gewährung des reduzierten Tarifs B (Familientarif). 3. Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. -3- 2. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, verzichtete in seiner Eingabe vom 23. Februar 2022 auf eine Stellungnahme. Beschwerdeantworten wurden nicht eingeholt.