C. Den Einspracheentscheid vom 28. September 2021 zog die Steuerpflichtige an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, welches am 20. Januar 2022 entschied: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 80.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 480.00, zu bezahlen. Infolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Gerichtskosten der Rekurrentin unter dem Vorbehalt späterer Rückforderung einstweilen vorgemerkt.