Auf der Lohnstufe 26+ sind dagegen Lehrkräfte angesiedelt, die keine Maturitätsfächer unterrichten und deshalb nicht über das Höhere Lehramt verfügen müssen. Die Lohnklasse 28 ist am B. nicht vorgesehen, weil keine Lehrperson ausschliesslich im Bereich der Berufsmaturität unterrichtet. Vor diesem Hintergrund ist nicht einsehbar, weshalb der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben eine Benachteiligung von bis zu zwei Lohnstufen geltend macht. In der Lohnklasse 25+ befinden sich nur Teilbereiche des -9- Berufsfachschulunterrichts (z.B. die Branchenkunde), die im vorliegenden Fall nicht weiter interessieren.