2.5. 2.5.1. Gemäss dem Beschluss des Schulvorstands zur Umsetzung von ARCUS erfolgt die Einstufung der Lehrpersonen am B. hauptsächlich in der Lohnklasse 27, für welche eine Markzulage gewährt wird (sog. Lohnklasse 27+). Auf dieser Stufe befinden sich Lehrpersonen, welche über die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II mit Zusatzqualifikationen verfügen, so dass sie Maturitätsfächer unterrichten dürfen (sog. Höheres Lehramt, HLA). Auf der Lohnstufe 26+ sind dagegen Lehrkräfte angesiedelt, die keine Maturitätsfächer unterrichten und deshalb nicht über das Höhere Lehramt verfügen müssen.