Das neue Lohnsystem wolle die Lehrpersonen nach dem Anforderungsprofil und nicht nach der vorzuweisenden Ausbildung besolden. Die Einstufung der Löhne am B. orientiere sich überwiegend an der kantonalen Lohnklasse 27, zuzüglich einer Marktzulage von 3 %, welche ursprünglich für diese Lohnklasse nach ARCUS nicht vorgesehen gewesen sei. Berufsschulunterricht ohne die Ausbildung HLA (Höheres Lehramt) und Sportunterricht würden gemäss ARCUS in der Lohnklasse 26 (+3 % Marktzulage) vergütet. Dies entspreche den Einstufungen (Lohnklassen 7 und 8) des bisherigen Anstellungsreglements.