direkt anwendbar sei. Die Ausbildungsanforderungen an die Lehrpersonen für den Berufsmaturitätsunterricht seien höher als für Lehrpersonen im Berufsschulunterricht. Sportunterricht sei kein Berufsmaturitätsfach, weshalb sich auch die Lohneinstufung an den Anforderungen für Berufsschullehrpersonen, wie beispielweise ABU-Lehrpersonen (ABU = allgemeinbildender Unterricht) orientiere. Das neue Lohnsystem wolle die Lehrpersonen nach dem Anforderungsprofil und nicht nach der vorzuweisenden Ausbildung besolden.