Mit Verfügung vom 2. September 2022 forderte das Verwaltungsgericht das B. auf, eine Übersicht einzureichen, aus der für jede Lehrperson des B. (anonymisiert) hervorgeht, welches Fach oder welche Fächer sie unterrichtet, ob sie im Bereich der Berufsmaturität, im Bereich der Berufskunde, im Bereich des allgemeinbildenden Unterrichts oder im Bereich des Sports unterrichtet, ob dafür das Höhere Lehramt vorausgesetzt wird und in welche Lohnstufe sie für die jeweilige Funktion eingestuft wurde. Diese Übersicht wurde dem Verwaltungsgericht am 16. September 2022 zugestellt.