unterrichten zu können. Lehrpersonen, die keine Maturitätsfächer unterrichten, befinden sich in der Lohnstufe 26+; Lehrpersonen, die Maturitätsfächer unterrichten, fallen in die Lohnstufe 27+. Das Höhere Lehramt ist grundsätzlich ein taugliches Anknüpfungskriterium, was auch der Beschwerdeführer anerkennt, wenn er eine höhere Einstufung für sich als Maturitätslehrer beansprucht als für eine Lehrperson, die allgemeinbildenden Unterricht doziert. Die vom Beschwerdeführer zum Vergleich herangezogene Lehrkraft für den Detailhandel muss gemäss Art.