Die angefochtene Lohneinstufung trage diesem Gesichtspunkt keine Rechnung und stufe eine Lehrkraft der Berufsmaturität gleich ein wie eine Detailhandels-Lehr- person. Dass die Mathematiklehrpersonen nach dem neuen Lohnsystem eine Stufe tiefer eingereiht würden, sei nicht nachvollziehbar (vgl. Beschwerde, S. 2). 2.2. Wie bereits dargelegt, ist gemäss Beschluss des Schulvorstands zur Umsetzung von ARCUS am B. entscheidend, ob und in wieweit eine Lehrperson über das Höhere Lehramt verfügen muss, um im betreffenden Fach - 12 -