Lohnentwicklung bei Lehrpersonen kantonaler Berufsschulen werde die Besoldung der Lehrpersonen des B. vom Schulvorstand bestimmt (vgl. Rechtsgrundlagen des Anstellungsreglements für Lehrpersonen des B.). § 35 des Anstellungsreglements verweist bezüglich der Festsetzung des Jahresbruttolohns für Lehrpersonen auf die Anhänge I und II des Reglements. Während sich aus Anhang I lediglich die Anzahl der -8-