Die Einstufung der Berufsmaturitäts-Lektionen nach Lohnklasse 27 (+3 % Marktzulage) und der Sportlektionen nach Lohnklasse 26 (+3 % Marktzulage) entspreche der Regelung der KV-Schulen im Aargau. Diese hätten gemeinsam beschlossen, die Marktzulage auch für die Lohnklasse 27 zu gewähren und auf die Lohnklasse 28 zu verzichten (vgl. Beschwerdeantwort, S. 2 ff.). -6-