Dies entspreche den Einstufungen (Lohnklassen 7 und 8) des bisherigen Anstellungsreglements. Durch die Umstellung auf das neue Lohnsystem würden die Lehrpersonen am B. ausserdem einen höheren Lohn erhalten als nach bisherigem System. So profitiere auch der Beschwerdeführer von einer Lohnerhöhung von total ca. 2.75 %. Die Einstufung der Berufsmaturitäts-Lektionen nach Lohnklasse 27 (+3 % Marktzulage) und der Sportlektionen nach Lohnklasse 26 (+3 % Marktzulage) entspreche der Regelung der KV-Schulen im Aargau.