lehrer ohne Begründung tiefer eingestuft als die übrigen Lehrpersonen, obwohl sie eine höhere Anzahl Pflichtlektionen zu leisten hätten. Darin sei eine Doppelbestrafung zu erblicken, obwohl genügend Studien belegen würden, dass die Anforderungen an die Lehrpersonen für Sport gleich seien wie für diejenigen anderer Fächer. In anderen Kantonen würden die Gerichte eine derartige Doppelbestrafung als nicht legitim taxieren. Sportunterricht stehe sowohl im Anspruch als auch ressourcentechnisch keinem anderen Fach nach. Um einen fachlichen, interessanten und guten Unterricht bieten zu können, habe er vier Jahre lang an der ETH dieses Fach studiert.