II. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer beantragt, er sei für seine Funktion als Sportlehrer in die Lohnstufe 27+ einzureihen. Zur Begründung führt er aus, bis anhin seien Sportlehrer gleich eingestuft gewesen wie die Lehrpersonen anderer Fächer, allerdings bei 27 statt 25 Pflichtlektionen. Neu würden die Sport- -5-