46 BBV gemäss Beurteilung des B. fällt, ob es das Höhere Lehramt voraussetzt und in welche Lohnstufe die betreffende Lehrperson für dieses Fach eingestuft wurde. Gleichzeitig wurde das B. aufgefordert, den Beschluss des Schulvorstands zur Umsetzung der ARCUS-Lohnreform am B. einzureichen sowie einen zwischenzeitlich allenfalls ergangenen Beschluss des Schulvorstands über die Anpassung des Anhangs II des Anstellungsreglements. Am 16. September 2022 reichte das B. die gewünschte Übersicht sowie den Beschluss des Schulvorstands ein. Der Beschwerdeführer liess sich dazu nicht vernehmen.