6. Mit Verfügung vom 2. September 2022 wurde das B. aufgefordert, dem Verwaltungsgericht eine Übersicht einzureichen, aus der für jede Lehrperson (anonymisiert) hervorgeht, welches Fach/welche Fächer sie unterrichtet, in welche Kategorie das einzelne Fach im Sinne von Art. 46 BBV gemäss Beurteilung des B. fällt, ob es das Höhere Lehramt voraussetzt und in welche Lohnstufe die betreffende Lehrperson für dieses Fach eingestuft wurde.