2. Mit Lohnverfügung vom 27. Januar 2022 (gültig ab 1. Januar 2022) wurde A. neu bezüglich der Mathematiklektionen in die ARCUS-Lohnstufe 27 (Erfahrungsstufe 20) und bezüglich der Sportlektionen in die ARCUS- Lohnstufe 26 (Erfahrungsstufe 20) eingereiht. Auf beiden Stufen gewährt das B. eine Markzulage von 3.0 %. Nach unbestritten gebliebener Sachdarstellung der Vorinstanz stieg der Lohn des Beschwerdeführers per 1. Januar 2022 für die Sportlektionen um ca. 2.79 % und für die Mathematiklektionen um ca. 2.64 % bzw. gesamthaft um ca. 2.75 % an. Per 16. August 2022 erhielt der Beschwerdeführer eine neue Lohnverfügung mit gleichem Inhalt, die seit dem 1. August 2022 gilt.