C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 18. Februar 2022 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 10 ff.): -3- 1. Der Entscheid des Amtes für Migration vom 18.01.2022 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin sei zu verlängern. 3. Die Beschwerdeführerin sei nicht aus der Schweiz wegzuweisen.