Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 18. Januar 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Die Beschwerdeführerin heiratete am 26. Juli 2019 im Kosovo einen in der Schweiz niederlassungsberechtigten Landsmann, reiste am 21. Juni 2020 in die Schweiz ein und erhielt am 6. August 2020 im Rahmen des Familiennachzugs eine bis am 21. Juni 2021 gültige Aufenthaltsbewilligung.