Die Reuss ist im Bereich der Parzelle Nr. ccc nicht vermarkt. Mit der Parzellarvermessung (Neuvermessung) wurden die natürlich definierten, nicht vermarkten Gewässergrenzen an die aktuelle Situation angepasst. Auf eine Vermarkung wurde weiterhin verzichtet und von einem dynamischen Grenzverlauf ausgegangen; die Ausscheidung der Gewässer erfolgte anhand der Wasseroberfläche bzw. des Gerinnes. Die Grenzen der Reussparzellen werden demnach neu durch die heute aktuelle Gewässerlinie bestimmt, entlang der unkorrigierten Verläufe anhand der Vegetationsgrenze und entlang von Verbauungen anhand der Wasserlinie (ohne Uferverbauungen) (vgl. Beschwerdeantwort, S. 2 ff. und Vorakten S. 36).