Die Geobasisdaten der Informationsebene "Bodenbedeckung", wozu die Gewässer gehören, beschreiben die tatsächliche Lage von Objekten im Raum, deren Ausdehnung und die Erscheinungsform (HUSER, a.a.O., Rz. 408). Gewässer umfassen alle Wasserflächen ohne die künstlichen Wasserbecken (Art. 17 Abs. TVAV). Zum Objekt "fliessendes Gewässer" gehören insbesondere Flüsse, Bäche und Kanäle, zum Objekt "stehendes Gewässer" insbesondere Seen und Weiher. Geometrisch werden diese in der Regel bei unbefestigten Ufern nach der an der Bodenbeschaffenheit erkennbaren Abgrenzung und bei befestigten Ufern nach der Befestigung abgegrenzt.