2.4. Die Daten gemäss Datenmodell bilden einen der Bestandteile der amtlichen Vermessung (Art. 5 lit. b VAV). Das Datenmodell beschreibt den Inhalt gemäss Objektkatalog und die Datenstruktur in einer normierten Datenbeschreibungssprache (Art. 6 Abs. 1 VAV). Der Objektkatalog ordnet die erhobenen Messungen Informationsebenen zu, die technisch voreinander unabhängig sind; ihre Verbindung erfolgt aufgrund der geografischen Lage der Objekte, die durch das Landeskoordinatensystem festgelegt ist (HUSER, a.a.O., Rz. 399; Art. 7 der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung vom 10. Juni 1994 [TVAV; SR 211.432.21]). Der -9-