II. 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragt in den Verfahren WBE.2022.62 (Beschwerdeführerin Einwohnergemeinde Q.) und WBE.2022.63 (Beschwerdeführerinnen Einwohnergemeinde Q. und Ortsbürgergemeinde Q.) die Vereinigung mit dem vorliegenden Verfahren. Diese richten sich gegen denselben Entscheid der Abteilung Register und Personenstand vom 18. Januar 2022, betreffen aber andere Parzellen, die im Eigentum der Ortsbürgergemeinde bzw. der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde stehen. -6-