2. Das DVI, Abteilung Register und Personenstand, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 24. März 2022: Die Beschwerde sei – soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann – unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführerinnen [richtig: der Beschwerdeführerin] abzuweisen. 3. In der Replik vom 21. Juni 2022 stellte die Beschwerdeführerin folgende Anträge: 1. An den Anträgen einschliesslich Verfahrensanträgen gemäss Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 17. Februar 2022 wird festgehalten. Zusätzlich stellen wir im Namen der Beschwerdeführerin folgenden Verfahrensantrag: