C. 1. Gegen den Entscheid des DVI, Abteilung Register und Personenstand, erhob die nunmehr anwaltlich vertretene Ortsbürgergemeinde Q. am 17. Februar 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Die Verfügung des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 18. Januar 2022 sei aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen,