2. Im Bereich von Weg- und Strassenparzellen ist der Grenzverlauf auf die bestehenden Mauer- und Fahrbahnabschlüsse vorzusehen. Details dazu sind in drei Zusatzanträgen zu finden. 3. Die Verfahrens- und Vermessungskosten sind dem Staat Aargau aufzuerlegen. 2. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Abteilung Register und Personenstand, entschied am 18. Januar 2022: 1. Die Einsprache vom 21. September 2021 wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Dieser Entscheid ergeht unentgeltlich.