Der Antrag auf Sistierung des Verfahrens wird mit dem vorliegenden Entscheid gegenstandslos. Effektiv war eine Sistierung nicht angezeigt, da die Vorinstanz im Verfahren der amtlichen Vermessung keinen Spielraum für eine einvernehmliche Lösung sah (sondern nur im Zusammenhang mit Grenzmutationen). Ebenfalls gegenstandslos wird der Verfahrensantrag, "überall, wo die neuen Grenzen bereits vermerkt sind (namentlich im agis), den rechtmässigen Zustand herzustellen und die betroffenen Stellen darüber zu orientieren." Mangels Rechtsverbindlichkeit insbesondere der Online-Karten bestand hierzu von vornherein kein Anlass.