die Änderungen der Parzellengrenze wurde empfohlen, eine Grenzmutation durchzuführen (Beschwerdeantwortbeilage 4). Entsprechende Mutationen umfassen Änderungen von Liegenschaften und selbständigen und dauernden Rechten in Bezug auf ihre geometrische Bestimmtheit (insbesondere Fläche und Inhalt); sie führen zur Änderung eines Grundbucheintrags (vgl. HUSER, a.a.O., Rz. 734 ff.; ADRIAN MÜHLEMATTER, Teilung und Vereinigung von Grundstücken, in: Der Bernische Notar [BN] 2018, S. 35 f.). Grenzänderungen verschieben die Grenzen eines Grundstücks und erfolgen immer im Kontakt zwischen Nachbareigentümern (HUSER, a.a.