2.6. Die Beschwerdeführerinnen haben sich bis anhin nicht um eine Bereinigung des Grenzverlaufs ihrer Parzellen Nrn. aaa, bbb und ccc bemüht. Sie wurden mit Schreiben des DVI, Abteilung Register und Personenstand, vom 18. Juni 2021 darauf hingewiesen, dass der Grenzverlauf bei den Parzellen Nrn. bbb und ccc nicht mit den baulichen Gegebenheiten (Mauern, Treppe etc.) übereinstimmt; für die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse resp. die Änderungen der Parzellengrenze wurde empfohlen, eine Grenzmutation durchzuführen (Beschwerdeantwortbeilage 4).