SR 211.432.21]). Der Objektkatalog umfasst unter anderem die Informationsebenen "Bodenbedeckung" und "Einzelobjekte" (Art. 6 Abs. 2 lit. b und c VAV). Eine Informationsebene beinhaltet eines oder mehrere Themen, wobei ein Thema aus einem oder mehreren Objekten besteht; befestigte Flächen wie Strassen, Wege und Trottoirs sind Bestandteil der Informationsebene "Bodenbedeckung" (Art. 7 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 TVAV), Mauern der Informationsebene "Einzelobjekte" (Art. 7 Abs. 1 lit. c TVAV).