1. Im Bereich der Gewässerparzellen der Reuss haben sämtliche Ufermauern und Böschungen, welche im "alten" Vermessungswerk im Eigentum der Staates Aargau waren, auch weiterhin in Staatseigentum zu verbleiben. Der bauliche und betriebliche Unterhalt sowie die Erneuerung der Uferbereiche war bislang Sache des Kantons Aargau (resp. der Abteilung Landschaft und Gewässer). 2. Im Bereich von Weg- und Strassenparzellen ist der Grenzverlauf auf die bestehenden Mauer- und Fahrbahnabschlüsse vorzusehen. Details dazu sind in drei Zusatzanträgen zu finden.