A. 1. Die Ortsbürgergemeinde Q. ist Eigentümerin der Parzelle Nr. aaa, auf der sich das Rathaus befindet, sowie der Parzelle Nr. bbb (X-gasse). Zwischen den beiden Liegenschaften und angrenzend an die Grundstücke liegt ein Weg mit Treppenaufstieg ("B.", Parzelle Nr. ccc), der im Eigentum der Einwohnergemeinde Q. ist. 2. Die Grundbuchvermessung der Gemeinde Q. stammt aus den 1880er- und 1890er-Jahren. Die ursprünglichen Grundbuchpläne tragen das Erstellungsdatum 1896. Die Anerkennung durch den Bund erfolgte im Jahr 1912 (Los 1). Ab dem Jahr 1998 wurde die bestehende Grundbuchvermessung vorerst mittels einer einfachen Katastersanierung erneuert (Los 2).