II. 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin beantragt die Vereinigung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens mit den Verfahren WBE.2022.63 (Beschwerdeführerinnen Einwohnergemeinde Q. und Ortsbürgergemeinde Q.) und WBE.2022.64 (Beschwerdeführerin Ortsbürgergemeinde Q.). Diese richten sich gegen denselben Entscheid der Abteilung Register und Personenstand vom 18. Januar 2022, betreffen aber andere Parzellen, die im Eigentum der Ortsbürgergemeinde bzw. der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde stehen.