1. An den Anträgen einschliesslich Verfahrensanträgen gemäss Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 17. Februar 2022 wird festgehalten. Zusätzlich stellt die Beschwerdeführerin neu den folgenden Verfahrensantrag: 2. Es sei dieses Verfahren mit Zustimmung der Beschwerdegegnerin zur aussergerichtlichen Bereinigung der streitgegenständlichen Grenzverläufe zusammen mit den beiden Parallelverfahren WBE.2022.63 und WBE.2022.64 einstweilen zu sistieren.