A. 1. Die Einwohnergemeinde Q. ist Eigentümerin der Ufer- bzw. Wegparzellen Nrn. aaa (im Bereich des A), bbb und ccc (entlang dem B) sowie ddd (beim "D."). Diese grenzen jeweils an die Reuss an. Auf der betreffenden Höhe befindet sich die Inselparzelle Nr. eee mit dem Wasserkraftwerk E., die im Eigentum der C. AG steht. 2. Die Grundbuchvermessung der Gemeinde Q. stammt aus den 1880er- und 1890er-Jahren. Die ursprünglichen Grundbuchpläne tragen das Erstellungsdatum 1896. Die Anerkennung durch den Bund erfolgte im Jahr 1912 (Los 1). Ab dem Jahr 1998 wurde die bestehende Grundbuchvermessung vorerst mittels einer einfachen Katastersanierung erneuert (Los 2).