Entsprechendes Mobiliar mit Zubehör kann grundsätzlich bei kostengünstigen Möbelhäusern oder mithin in Brockenstuben erhältlich gemacht werden. Hätte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um situationsbedingte Leistungen gestellt, wäre für die Anschaffung der Bettausrüstung ein deutlich geringerer Betrag zur Verfügung gestanden (Fr. 350.00 gemäss kommunaler Richtlinie anstatt Fr. 2'926.00). Diese Diskrepanz lässt die Schenkung im Quervergleich mit anderen Personen, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben müssen, als luxuriös erscheinen.