1. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren. 2. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu gewähren und ihr in der Person von Rechtsanwalt MLaw Davide Loss ein unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben. 2. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete am 23. Februar 2022 auf eine Stellungnahme und ersuchte um Abweisung der Beschwerde unter Kostenund Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin.