Im Gegenteil erachte man sich durch die wiederholten Einsprachen bzw. den für die Beschwerdeführerin nicht nachvollziehbaren Entscheid des Kantonsgerichts (richtig wohl: des BVU, Rechtsabteilung) als Geschädigte. Ausserdem würden die Chancen auf eine Realisierung eines künftigen Projekts sinken, da niemand bezüglich einer Baubewilligung solch hohe Risiken eingehen werde (vgl. Beschwerde, S. 2 f.).