Am 13. Dezember 2021 stellte das BVU, Rechtsabteilung, den Protokollauszug des Gemeinderats vom 30. November 2021 inkl. dessen Beilage (Schreiben der Bauherrschaft vom 24. November 2021) den übrigen Parteien zu und teilte mit, ohne Gegenbericht der Bauherrschaft bis Montag, 10. Januar 2022, werde das erwähnte Schreiben der Bauherrschaft als Rückzug des Baugesuchs im vorliegenden Beschwerdeverfahren entgegengenommen. Die Bauherrschaft reagierte in der Folge nicht. 2. Am 1. Februar 2022 erliess das BVU, Rechtsabteilung, folgenden Abschreibungsbeschluss: