B. 1. Gegen die Baubewilligung vom 7. September 2021 erhob B. Beschwerde beim Regierungsrat. Der Rechtsdienst des Regierungsrats überwies die Sache an das BVU, Rechtsabteilung. Mit Protokollauszug vom 30. November 2021 informierte der Gemeinderat das BVU, Rechtsabteilung, die A. habe ihr gegenüber mitgeteilt, auf die Realisierung des Einfamilienhauses mit Nebengebäuden auf der Parzelle Nr. C zu verzichten. Der Gemeinderat ersuchte das BVU, Rechtsabteilung, deshalb, infolge des Bauverzichts die Beschwerde von der Kontrolle abzuschreiben.