A. Am 8. März 2021 reichte die A. beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Veloraum und Garage auf der Parzelle Nr. C ein. Während der öffentlichen Auflage vom 28. Mai bis 28. Juni 2021 erhob B. gegen das Bauvorhaben Einwendung. Am 13. April 2021 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Vorhaben unter Auflagen zu. Mit Entscheid vom 7. September 2021 wies der Gemeinderat Q. die Einwendung ab und erteilte die Baubewilligung, unter zahlreichen Auflagen und Bedingungen.