reitungshalle nachträglich allenfalls doch noch einer Baubewilligung zuführen zu können. Im Baugesuch wäre entsprechend darzulegen, dass der Kiesplatz für die Nutzung der bereits bestehenden Bauten und Anlagen oder für ein allenfalls überarbeitetes und neu eingereichtes Bauprojekt einer Halle betriebsnotwendig ist. In letzterem Fall wäre angezeigt, die Baugesuche für Kiesplatz und Halle zu koordinieren (siehe zum Ganzen auch angefochtener Entscheid, S. 18; Beschwerdeantwort Rechtsdienst Regierungsrat, S. 4).