Halle. Ob und inwieweit die bereits realisierte Kiesfläche ohne die geplante Halle betriebsnotwendig wäre, lässt sich den Ausführungen nicht entnehmen. Weshalb genau diese Flächen bzw. Masse für den Betrieb notwendig sein sollen, wird nicht dargelegt. Im Weiteren steht auch die Begründung der Manövrierflächen im Schreiben vom 28. Februar 2020 sowie im Plan "Situation Anlieferung Abholung" vom 24. Februar 2020 (unterzeichnet am 28. Februar 2020) im Zusammenhang mit der geplanten Lager- und Aufbereitungshalle (siehe Beschwerde, S. 19 f.; Beschwerdebeilage 18).